Substitutionsbehandlung für Menschen mit Opiat-Abhängigkeiten
Substitutionstherapie
Die Substitutionsbehandlung ist eine komplexe ambulante Behandlung für Menschen mit diversen Opiat-Abhängigkeiten. Sie ist streng vom Gesetzgeber reguliert und verlangt sowohl vom Patienten als auch vom Praxisteam und dem behandelnden Arzt eine koordinierte Zusammenarbeit, um für alle Beteiligten einen angenehmen Ablauf zu gewährleisten.
Um Ihnen eine Orientierung zu bieten, wird der Verlauf der Substitution im Folgenden kompakt dargestellt.
INHALTSVERZEICHNIS
Aufnahme in das Substitutionsprogramm (Methadonprogramm)
Erhalt der Substitution
Beendigung der Substitution
Aufnahme der Substitution
Alle opiatabhängigen Patienten, die anstreben, einen Substitutionsplatz in meiner Praxis zu erhalten, durchlaufen das folgende Verfahren in folgender Rheinfolge:
An einem zuvor vereinbarten Termin kommen Sie in meine Praxis, um sich vorzustellen. Bevor Sie zu mir kommen, wird Ihre Urin- oder Speichelprobe auf Drogen kontrolliert (Drogenscreening). Dazu erhalten Sie vorab zwei Dokumente zur Unterschrift, in dem Sie Ihr Einverständnis zur Erhebung personenbezogener Daten geben. Diese Maßnahme wir vor jeglicher Behandlung unserer Patienten getroffen.
Beim ersten Gespräch wird analysiert, ob in Ihrem Fall eine Indikation für eine Substitution gegeben ist. Nicht jede Person, die Heroin bzw. Opiate konsumiert, ist zwangsläufig ein Kandidat für eine Substitution. Die Indikationen sind vom Gesetzgeber festgelegt und es obliegt mir als Ärztin, dies festzustellen und eine ärztliche Entscheidung zu treffen.
Der Vorgang wird sorgfältig dokumentiert. Sollten wir entscheiden, Sie aufzunehmen, wird ein zweiter Termin mit Ihnen vereinbart.
Wichtig: Die Substitution stellt keine lebensrettende Akutbehandlung dar! Eine Nicht-Aufnahme gilt demnach nicht als unterlassene Hilfeleistung.
Beim ersten Termin wurde die Indikation für ihre Aufnahme festgelegt. Nun durchlaufen wir gemeinsam die notwendigen unentbehrlichen Schritte, um Sie „startklar“ für die Substitution zu machen.
A) Formalia
Zunächst gilt es, einige Formalia abzuhaken. Es handelt sich hier um den Behandlungsvertrag, den wir als Praxis mit Ihnen als Patient schließen und unterschreiben lassen, um die Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Drogenberatungsstelle von Ihnen zu erhalten. Eine Kooperation zwischen Praxis und Drogenberatungsstelle ist gesetzlich verpflichtend und ohne die nötigen Unterlagen kann keine Substitution durchgeführt werden.
Zudem erhalten Sie einen Sucht-Anamnesebogen, den Sie bitte sorgfältig ausgefüllt zum 3. Termin mitbringen.
B) Labor
Hier wird ein EKG (Herzstrommessung) durchgeführt und Blutproben abgenommen. Manche Substitutionsmedikamente haben Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und bergen ein Risiko für Herzrhythmusstörungen. Es ist daher die ärztliche Pflicht, Ihr EKG zu kontrollieren, um die korrekten Medikamente zu verordnen.
Die Blutabnahme erfolgt – je nach Gefäßstatus – entweder von der Ellenbeuge bzw. Hand oder von der Halsschlagader. Speziell für die Substitutionsbehandlung werden gezielte Werte untersucht: Es handelt sich hier um gesetzlich vorgegebene Screenings (Suchtests) für Blutviren wie HIV, Hepatitis etc.
C) Körperliche Untersuchung
Sie werden durch mich physisch untersucht und ich dokumentiere alles in Ihrer Patientenakte. Hier sind suchtspezifische Merkmale aber auch allgemeinmedizinische Befunde von Bedeutung.
(Heroinabhängige sind beispielsweise in vielen Fällen zusätzlich Raucher. Je nach Befund ist daher ebenfalls die Lunge behandlungsbedürftig.)
Hierzu bringen Sie Ihren ausgefüllten Anamnesebogen mit und wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
A) Zielsetzung
Unmittelbar, mittelfristig und langfristig:
- Ist ein Leben ohne Suchtmittel für Sie vorstellbar?
- Möchten Sie zunächst Ihre Gesundheit stabilisieren und sich auf die Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen fokussieren?
- Streben Sie einen stabilen Zustand an, der Ihnen die Zusammenarbeit mit der Drogenberatungsstelle, dem Job Center oder auch dem Partner und den Kindern ermöglicht?
B) Besprechung des Laborbefunds und ärztliche Empfehlung bezüglich der weiteren Behandlung in der Praxis
- Mit welchem Substitutionsmittel sollten Sie behandelt werden?
- Welche Erkrankungen sind zudem behandlungsrelevant?
- Welche Impfungen werden für Sie empfohlen?
- Welches Chronikerprogramm könnte für Sie relevant sein? –> Dies gilt für Diabeteserkrankte, Raucherlungenpatienten (COPD/Asthma) oder Patienten, die bereits einen Herzinfarkt erlitten haben.
Nach dem dritten Termin steht der Behandlung nichts mehr im Wege und Sie kommen an einem zuvor vereinbarten Montag in die Praxis, um die erste Dosierung vorzunehmen. Gemeinsam versuchen wir, die Dosisfindung so schnell wie möglich zu absolvieren. Es ist daher sehr hilfreich, wenn Sie zum ersten Dosiertermin möglichst entzügig erscheinen. Das erlaubt es mir, Ihre medizinisch notwendige Dosierung schnell zu ermitteln.
Nun sind Sie aufgenommen. Herzlichen Glückwunsch!
Sie erhalten umgehend eine Kopie der Hausregeln und werden in der Bundesopiumstelle in Bonn unter meinem Namen angemeldet. Dies ist gesetzliche vorgeschrieben, um eine Doppel-Substitution zu vermeiden.
Ihr Medikament (Substitut) wird nun rezeptiert, wobei Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rezeptgebühren selbst entrichten. Mit Unterstützung der Drogenberatungsstelle können Sie sich jedoch von den gesetzlichen Rezeptgebühren befreien lassen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist sehr komplex, daher wird unsere Praxis von zwei Apotheken dabei unterstützt. Je nach Substitutionsmedikament und Behandlungsschemata können für Sie monatlich mehrere Rezepte notwendig sein.
Erhalt der Substitution
Nach der Dosisfindungsphase, die je nach Verlauf einige Tage bis Wochen dauern kann, beginnt der Erhaltungs- und Stabilitätsprozess. Da die Auflagen sowie der Ablauf der Substitution sehr komplex sind, streben wir eine kooperative Zusammenarbeit mit unseren Patienten an. Ein Großteil unserer praxisinternen Arbeit während der Substitution besteht aus Büroarbeit und ist für Sie als Patient nicht immer offensichtlich.
Halten Sie daher dringlichst die Praxisabläufe ein und achten Sie auf die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen (Regelmäßiges Drogenscreening, Blutabnahmen, Rezeptgebühren)! Sie sind sowohl als Suchtkranker als auch als normaler hausärztlicher Patient in unserer Praxis registriert. Gemeinsam arbeiten wir an der Erreichung Ihre Ziele oder ggf. deren Anpassung, was zur Verbesserung Ihrer Gesundheit und damit Ihrer Lebensqualität dient.
Es steht Ihnen zudem ein Sozialarbeiter des Suchthilfeverbund Duisburg e.V. in Form eines Drogenberaters zur Verfügung, der Sie in allen nicht medizinischen Fragen unterstützt und begleitet. Angelegenheiten wie ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung, Wohnungssuche oder Rehabilitationsanträge erledigt dieser gerne mit Ihnen. Der Gesetzgeber erkennt die Diagnose einer Suchterkrankung als komplexen Prozess an. Die medizinische Behandlung wird daher als Teil eines Ganzen gewertet, was Ihnen zudem die staatliche Unterstützung in vielen weiteren Lebensbereichen garantiert.
Beendigung der Substitution
Wie für alles im Leben, gibt es auch für die Beendigung einer Substitutionsbehandlung gewisse Gründe/Ursachen:
1. Abdosierung: Der Patient hat seine Ziele erreicht und nach einer erfolgreiche Abdosierung ist er suchtmittelfrei und die Behandlung muss nicht weiter fortgesetzt werden.
2. Umzug (hierzu zählen auch Gefängnisaufenthalte)
3. Disziplinarische Entlassung: Der Patient nimmt die regelmäßige Vergabe nicht wahr, hat das Personal nicht korrekt behandelt oder die Rezeptgebühren nicht bezahlt.
4. Zusammenbruch der Arzt-Patient-Beziehung: Der Arzt sieht sich nicht mehr in der Lage, den Patienten bei sich in der Praxis zu behandeln.
In all diesen Fällen erfolgt umgehend die Abmeldung bei der Bundesopiumstelle in Bonn.
Hausregeln
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen über unsere Praxis benötigen. Für mittel- und langfristige Beschwerden, die nicht akut sind, können Sie auch direkt einen Termin vereinbaren.
Unsere Praxis versorgt überdurchschnittlich viele Substitutionspatienten und das parallel zum regulären Hausarztpraxisbetrieb. Es gelten demnach hohe Anforderungen an mich persönlich sowie mein geschätztes Praxisteam. Unser Ziel ist es dennoch, möglichst vielen Patienten eine medizinisch gerechte wie sichere Behandlung in einem geschützten Umfeld anzubieten.
Folgende Verhaltensweisen Ihrerseits erleichtern uns den Arbeitsalltag erheblich:
- Erscheinen Sie pünktlich, nüchtern und nicht intoxikiert zur Medikamentenvergabe.
- Seien Sie rücksichtsvoll, höflich und freundlich zu unserem Personal und Mitpatienten.
- Bringen Sie Geduld und Verständnis für Wartezeiten mit.
- Befolgen Sie unsere Hausregeln sowie die gesetzlichen Vorgaben.
- Unterlassen Sie den Konsum mitgebrachter Suchtmittel (Alkohol, Heroin, THC etc.)
- Dealen sie nicht mit Drogen, Medikamenten oder Urinproben, insbesondere nicht in und unmittelbar vor der Praxis.
- Zahlen Sie zuverlässig Ihre Rezeptgebühren.
- Achten Sie auf die Sauberhaltung der Praxisräumlichkeiten, insbesondere beim WC-Besuch.